AGB's

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Schweinzer Consulting mit Sitz Ipark 230, 8262 Ilz, Österreich im Folgenden kurz als CSC bezeichnet.

Stand: 16.05.2018

Präambel
CSC ist auf die Platzierung von Fach- und Führungskräften in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Touristik und Kreuzfahrt spezialisiert. Dabei werden Personalauswahlprozesse beratend und mit Know-how begleitet. Diese AGBs regeln die Bedingungen, zu denen die einzelnen Vermittlungsaufträge abgewickelt werden. Die individuellen Aufträge, die auf Grundlage dieser Bedingungen abgewickelt werden, werden je nach Bedarf vom Auftraggeber persönlich, telefonisch oder schriftlich an CSC weitergegeben.

1. Auftragsgegenstand
CSC ist beauftragt, ArbeitnehmerInnen/Führungskräfte aus dem In- und Ausland an Arbeitgeber speziell im Bereich Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und Kreuzfahrt zu vermitteln. Die Vermittlung hat die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit unselbständigen Tätigkeiten bzw. Dienstverhältnissen zwecks Beschäftigung von Personen zum Ziel. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung; nicht jedoch der Abschluss von Dienstverträgen im Namen des Auftraggebers.

2. Auftragserteilung
2.1 Der Auftraggeber erstellt zur zweckmäßigen Vermittlungstätigkeit ein möglichst genaues Anforderungsprofil hinsichtlich des/der gewünschten Mitarbeiters/Mitarbeiterin, beschreibt den Arbeitsplatz und erteilt sämtliche Informationen, die für eine zielführende Vermittlung erforderlich sind. Aufträge an CSC werden mündlich oder schriftlich erteilt und werden erst kostenpflichtig, wenn eine Leistung (ein Vorschlag) seitens CSC erbracht wurde.

2.2 Nach Erteilung eines Vermittlungsauftrages erhält der Kunde eine nach Festlegung und Absprache vorselektierte Auswahl an adäquaten Bewerbern und Bewerberinnen. Erst nach dem Erstvorschlag eines potentiellen zukünftigen Arbeitnehmers und unabhängig von einer Einstellung, entsteht eine Vermittlungsgebühr, die der Arbeitgeber an CSC zu entrichten hat.

2.3 Der Auftraggeber, sowie der Stellensuchende ermächtigen CSC ausdrücklich, sämtliche übermittelten Daten an Dritte zum Zweck der Vermittlungstätigkeit weiterzugeben. Der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt die Firma CSC ausdrücklich, sämtliche über sein Unternehmen bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten sowie alle erteilten Informationen EDV-unterstützt zu verarbeiten und, soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen, an Dritte, insbesondere Behörden und sonstige Institutionen, weiterzugeben.

3. Rechtsverhältnis Auftraggeber und vermittelte Person
Die Tätigkeit von CSC ist darauf ausgerichtet, Auftraggeber mit geeigneten Arbeitssuchenden zusammenzuführen. Die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt jedoch ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem/der Arbeits- bzw. Beschäftigungssuchenden. Sämtliche Regelungen arbeitsrechtlicher Natur obliegen dem Auftraggeber bzw. werden zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese Regelungen sind nicht Gegenstand und Bestandteil des CSC Geschäftsfeldes bzw. Vermittlungsauftrages.

4. Probezeit
Der im Rahmen dieses Rechtsvertrages bzw. zur Abwicklung des Rechtsgeschäftes verwendete Ausdruck „Probezeit“ orientiert sich nicht an der im Dienstvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definierten gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Probezeit sondern beträgt als Grundlage der Vermittlungstätigkeit bei befristeten Saisonstellen 14 Tage und bei Jahres- bzw. unbefristeten Dienstverträgen 3 Monate.

5. Besetzungsgarantie
Sollte ein von CSC vermittelter Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin innerhalb der Probezeit kündigen oder gekündigt werden, garantiert CSC, sofern die Vermittlungsgebühr bereits geleistet wurde, einmalig einen adäquaten Ersatzkandidaten zu stellen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Sollte von CSC kein geeigneter Ersatzkandidat gefunden werden, erhalten Sie eine Gutschrift. Diese Gutschrift unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung und besitzt demnach unbefristete Gültigkeit.

6. Vermittlungsgebühr
6.1 Die Vermittlungsgebühr beträgt bei befristeten Saisonstellen ein Bruttomonatsgehalt. Im Falle eines 2. Vertrages werden nochmals einmalig 50% der ursprünglichen Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Kaderpersonal bzw. Jahresstellen verrechnen wir 20% des Bruttojahresgehalts, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.2 Bei Übersendung des ersten für den Kunden relevanten Bewerbervorschlages wird von CSC eine Pauschale von € 2.500,00 als Bearbeitungsgebühr und somit Teil der Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt, diese ist sofort zu begleichen.

6.3 Die Vermittlungsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr ist mit Arbeitsbeginn fällig.

6.4 Die Vermittlungsgebühr ist auch dann fällig, sofern ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Probezeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt wird. Die Weitergabe von Bewerbern an Dritte ist untersagt. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die hier zugrunde gelegte Probezeit nicht als arbeitsrechtliche oder gesetzliche Probezeit zu verstehen ist.

6.5 Auch wenn ein vorgeschlagener potentieller Arbeitnehmer vom Auftraggeber abgelehnt wird, fällt die Vermittlungsprovision in uneingeschränkter Höhe im Falle einer Einstellung dieses Arbeitnehmers im Zeitraum von zwölf Monaten nach Vorschlag durch CSC an. Selbst wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, unabhängig davon ob diese vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erfolgt, ist eine aliquote Vermittlungsprovision für den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses ab einem Gesamtzeitraum von 4 Wochen unabhängig von der Probezeitenregelung fällig.

6.6 Der Auftraggeber anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Entgeltes und verzichtet somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis).

7. Haftung
7.1 Die Firma CSC recherchiert nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vermittelte Personen. Es kann nicht garantiert werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht auch anderweitig platziert wird bzw. sich dieser nicht anderweitig entscheidet. Die CSC trifft keinerlei Haftung für die fachliche, physische oder psychische Eignung des Vermittelten. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn sich der bzw. die Vermittelte Eignungsprüfungen, Tests und Einstufungsprüfungen unterzogen hat und die daraus resultierenden Ergebnisse dem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Ebenso sind Ersatzansprüche, die auf schädigende Handlungen des Vermittelten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

7.2 Der Auftraggeber hat die Firma CSC ausdrücklich und nachweisbar auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für den Vermittelten aufmerksam zu machen. Der Auftraggeber haftet der Firma CSC für Schäden, die infolge der Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere arbeitsrechtlichen Bestimmungen) oder jene des gegenständlichen Vertrages entstehen.

7.3 Aus Datenschutzgründen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die von CSC übermittelten Daten und Informationen nicht an Dritte weiter gegeben werden dürfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von CSC übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Bemühungen zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu verwenden. Für Verletzungen der angegebenen Bestimmungen haftet der Auftraggeber. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten beim Auftraggeber zu löschen. Jede sonstige Verarbeitung sowie die Weiterübermittlung der von CSC bekannt gegebenen Daten ist untersagt.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestandteile und der darin enthaltenen übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten entspricht.

9. Sonstiges
9.1 Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Der Auftraggeber verzichtet auf die Berufung mündlicher Neben- oder Zusatzabreden. CSC haftet nicht für Nachteile die aus Erfassungsfehlern resultieren.

9.2 Für allfällige Streitigkeiten wird als Gerichtsstandort Graz vereinbart. Sämtliche Aussagen, Schriftstücke und Veröffentlichungen sind im Sinne des GBG geschlechtsneutral zu bewerten, d.h. CSC wendet sich gleichermaßen an Damen und Herren.